Staatskanzlei

Erhebung zum ehrenamtlichen / bürgerschaftlichen
Engagement auf kommunaler Ebene

Unter ehrenamtlicher Tätigkeit sollen freiwillig übernommene Aufgaben, Ämter oder Arbeiten verstanden werden, die man unbezahlt oder gegen eine nur geringe Aufwandsentschädigung ausübt.


1. 

Welchem Bereich ist die ehrenamtliche Tätigkeit des Vereins / der Initiative / des Projekts / der Selbsthilfegruppe etc. einzuordnen?



















2. 

Kurzbeschreibung des ehrenamtlichen / bürgerschaftlichen Tätigkeitsbereichs:





3. 


4. 

Ansprechpartner










Achtung:
Die Angabe von Email-Adresse und Passwort ist zur späteren Änderung Ihrer Daten nötig.


Wenn Sie keine Vereinshomepage besitzen, können Sie auch hier bei wir-tun-was.de eine solche anlegen. Dazu suchen und bearbeiten Sie einfach Ihren Eintrag nach der Freischaltung.


5. 

Seit


6. 

Personen

Personen


7. 


8. 


(Ihr Bild wird auf eine Größe von max. 250 x 200 Punkte verkleinert.)


9. 

Die Landesregierung beabsichtig, ein Verzeichnis aller ehrenamtlichen / bürgerschaftlich engagierten Vereine / Initiativen / Projekte etc. in Rheinland-Pfalz zur Präsentation im Internet und als Broschüre zu erstellen.

So soll allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Gelegenheit geboten werden, sich näher zu informieren. Auch Ihre Angaben können darin aufgenommen werden. Sie erfolgen natürlich gemäß den Regulationen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG § 5, Absatz 1, 1., Absatz 2 und Absatz 3) freiwillig und werden selbstverständlich nur zu dem o.a. Zweck verwendet.

Zudem steht es Ihnen frei, Ihre Einwilligung nicht zu geben und nachträglich zu widerrufen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, daß dann Ihre Präsentation in unserem Verzeichnis nicht mehr möglich ist.

Sind Sie mit der Aufnahme Ihres Vereins / Ihrer Initiative / Ihres Projekts / Ihrer Selbsthilfegruppe etc. in diesem Verzeichnis einverstanden?